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Diese Seite ist eine Informationsplattform der Rechtsanwälte Hagmann & Oerder Strafverteidigungen für den rechtssuchenden Bürger der nach Erschöpfung sämtlicher nationaler Instanzen eine darüber hinausgehende Überprüfung seines innerstaatlichen Verfahrens begehrt.

Aber haben Sie nicht zu hohe Erwartungen! Wir verfügen über eine langjährige berufliche Erfahrung in der Erstellung von Menschenrechts- und Verfassungsbeschwerden. Demnach muß leider festgestellt werden, dass diese außerordentlichen Rechtsbehelfe in Ansehung der ständig steigenden Anforderungen – insbesondere im Bereich der Zulässigkeit – immer seltener von Erfolg gekrönt ist und die Menschenrechtsbeschwerde als der letzte Versuch angesehen werden muß, sein Recht am Ende doch noch zu bekommen.

Die hier dargestellten Informationen sind vor Allem als Hilfe für die eigene Erstellung einer Beschwerdeschrift gedacht, da beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) grundsätzlich nicht die Verpflichtung besteht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Darüber hinaus soll zudem der allgemein Interessierte auch informiert werden.